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Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Lübeck) Information
Vorschau:Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Lübeck) 
ID:2607
Titel:Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Lübeck)
Pagerank:2
 
Beschreibung:Ganzjährige Steuerberatung auch in Lübeck bietet der Lohnsteuerhilfeverein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." seinen Mitgliedern und Lohnsteuerhilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich). Wir erstellen Ihre Steuererklärung, Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und überprüfen zuverlässig Ihre Steuerbescheide. Wir legen für Sie Rechtsmittel ein, wenn berechtigte Ansprüche nicht anerkannt werden. Alle Leistungen sind mit dem sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag abgegolten! Leistungen Ihrer Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in Lübeck: Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich). Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei: Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht), sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen. Wir beantragen bzw. beraten Sie bei: „Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen) Kindergeld Eigenheimzulage mit Kinderzulage Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999) Lohnsteuerermäßigung Freistellungsaufträgen (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen) Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die: Berechnung der Steuererstattungshöhe Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse Prüfung der Steuerbescheide Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht Informieren über Steuervorteile Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten. Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulage sowie Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 InvZulG 1999. Neuerdings werden wir auch bei der Beantragung von Altersvorsorgezulage („Riester-Bonus“) und Wohnungsbauprämie tätig.
Kategorie:Dienstleistungen: Recht & Finanzen
Site Owner:Ulrich Praedel
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Datum:October 13, 2008 01:17:34 PM
 
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